Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
WMsolutions GmbH Stand : 09/2017
0. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma WMsolutions GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie in den jeweiligen Einzelverträgen nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1. Vertragsabschluss
1.1. Die Angebote des Verkäufers sind, auch hinsichtlich der Preisangaben, stets freibleibend und unverbindlich.
1.2. Der Käufer ist an seine Bestellungen 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden.
1.3. Bestellungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen einer Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Besteller sowie die Lieferung gelten als Bestätigung.
2. Preise
2.1. Sämtliche Preise verstehen sich, auch bei Teillieferungen, rein netto ab dem Werk des Verkäufers. Nebenkosten, insbesondere Verpackungs-, Transport- oder Versicherungs- kosten sind in den Preisen nicht enthalten.
2.2. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, stellen wir Lagerkosten in Rechnung, beginnend mit unserer Versandanzeige.
2.3. Vereinbarte Preise sind nach dem Tag des Vertragsabschlusses geltenden Werkstoff- und Materialpreisen, Tariflöhnen, gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen sowie Frachtkosten kalkuliert. Erhöhen sich diese Preisbildungsfaktoren bis zur Vertragserfüllung, ist der Verkäufer zu einer entsprechenden Preisänderung berechtigt.
2.4. Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten bzw. dem tatsächlichen Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers werden 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, auch bei widersprechenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.3. Bei nicht fristgerechten Zahlungen werden dem Käufer vorbehaltlich eines höheren nachweisbaren Schadens Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
3.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei der Zurückbehaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3.5. Ist der Käufer mit einer Zahlung aus einem uns bestehenden Vertrag länger als 30 Tage im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, werden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Käufer sofort fällig. Stundungen oder sonstiger Zahlungsaufschub – z.B. durch Annahme von Akzepten – enden. Für nicht ausgelieferte Ware können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen und – falls der Käufer mit der Leistung der Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung in Verzug ist – nach Verstreichen einer Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Liefergegenstand / Lieferzeit
4.1. Maßgeblich für unsere Lieferverpflichtung ist der Inhalt unserer Bestätigung gemäß Ziffer 1.3.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen oder der Verkäufer die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
4.3. Selbstbelieferung behalten wir und ebenso vor wie Maß-, Gewichts- und Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und dem Besteller zumutbare sonstige Abweichungen, zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4.4 . Für den Fall des Lieferverzuges des Verkäufers wird die Dauer der vom Käufer gem. § 326 I BGB zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt. Die Nachfrist beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung beim Verkäufer.
4.5. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung etc. bei uns oder unseren Zulieferern, befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzuges – von unseren Lieferverpflichtungen, soweit die Störung nicht von uns, unseren Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Für den Besteller sind hierdurch keine Schadensersatzansprüche begründet; das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 326 BGB bleibt unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die von uns gelieferten waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei vereinbarten Wechselzahlungen.
5.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
5.3. Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung sind nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehen den Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, und zwar gleichgültig, ob ohne oder nach Verbindung, weiterveräußert, gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
5.4. Bis zu einem Widerruf durch uns, ist der Kunde zur Einziehung der an uns voraus abgetretenen Forderung auf unsere Rechnung im eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Verbleib der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren schriftlich Auskunft zu erteilen. Er hat uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner der uns abgetretenen Forderungen zu benennen sowie uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf unser Verlangen hin die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat uns derzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen.
5.5. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen (Einbau), steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen zur Zeit der Verbindung zu.
5.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Vergleichs- und Konkursverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die sofortige Herausgabe unseres Eigentums verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltssache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6. Gewährleistung
6.1. Sofern der gelieferte Kaufgegenstand mangelhaft ist oder ihm zugesicherte Eigenschaften fehlen oder er innerhalb der Belassungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft wird, wird der Verkäufer nach seiner Wahl nachbessern oder mängelfreien Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungsversuche sind zulässig, solange die Zahl der Nachbesserung für den Käufer zumutbar ist. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung demnach fehlgeschlagen, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages, soweit der Liefergegenstand noch nicht verarbeitet ist, zu verlangen.
6.2. Wir leisten Gewähr unter der Voraussetzung, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gem. §§ 337, 378 HGB nachkommt. Für offensichtliche Mängel haften wir nur, wenn sie vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich bei uns gerügt werden.
6.3. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.4. Für Mangelfolgeschäden haftet der Verkäufer nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche auf die für uns bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden beschränkt.
6.5. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1. Lieferungen erfolgen ab Werk Bleicherode. Die Versandart wird, falls nicht anders vereinbart, durch den Verkäufer bestimmt.
7.2. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen, und zwar auch dann, wenn wir die Lieferungen vornehmen oder Versandkosten übernommen haben.
7.3. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Verkäufers bzw. infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlungen des vereinbarten Preises zu verlangen.
8. Verschuldungshaftung
8.1. Der Verkäufer sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die sie vorsätzlich verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Culpa in contrahendo.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist 99752 Bleicherode.
9.2. Sofern es sich beim Käufer um einen Vollkaufmann handelt, gilt Nordhausen als Gerichtsstand. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen.
9.3. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
9.4. Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung rechtswirksam zu vereinbaren.